Hygienekonzept

MAINZGUIDE verpflichtet sich die aktuelle Coronabekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, sowie die Maßnahmen der Landeshauptstadt Mainz zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie zu gewährleisten.

Für die MAINZGUIDE Touren ab dem 12. November 2021 gilt:

  • Jeder Tourteilnehmer wird einer Gruppe zugeteilt. Der Mindestabstand zwischen den Gruppen/Teilnehmern wird gewährleistet.
  • Ein Kontaktdatenformular wird, entsprechend der Gruppeneinteilung, ausgefüllt und den besuchten Gastronomien auf Nachfrage zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage auch dem Gesundheitsamt.
  • In Bereichen in denen die allgemeine Pflicht zur Bedeckung der Mund und Nase gilt wird diese gewährleistet.
  • Die Tour findest ausschließlich draußen statt. Die Wege werden angepasst. Auf Wetter entsprechende Kleidung ist zu achten.
  • Der Guide ist für den Ausschank von Getränken grundsätzlich verantwortlich.
  • Produkte zum desinfizieren der Hände sowie Mund-Nasen-Bedeckungen werden bereitgehalten.
  • Es gilt das 2G-Konzept (geimpft, genesen). Ein entsprechender Nachweis ist am Anfang der Tour bereitzuhalten. Es gilt eine Ausnahmeregelung für Teilnehmer:innen mit folgendem Hintergrund:
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung noch keine zwölf Jahre alt sind oder erst in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind.
  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können. Das gilt insbesondere bei einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, da die Ständige Impfkommission für diesen Zeitraum bislang keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen hat. Die kostenlose Testmöglichkeit besteht auch dann, wenn wegen einer medizinischen Kontraindikation eine Impfung in den letzten drei Monaten vor der Testung nicht möglich war.
  • Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere. Zwar besteht für diese Personen seit August beziehungswiese September 2021 eine generelle Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission. Um diesen Personen ausreichend Zeit zu gewähren, sich über die bestehenden Impfangebote zu informieren und einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, haben sie bis Ende des Jahres weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Testung.
  • Auch Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, können sich bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos per Schnelltest testen lassen.
  • Außerdem können Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben, sich kostenlos mittels Schnelltest testen lassen.

(Quelle: Bundesregierung.de)

Für weitere Fragen stehe wir Euch jederzeit zur Verfügung.